BESUCHERORDNUNG (AGB) DES BERLINER KRIMINAL THEATER

Im Interesse eines harmonischen Verlaufs Ihres Aufenthaltes in den Räumen unseres Theaters – vom Bestellen der Eintrittskarte bis zum Abschluss der Veranstaltung, die wir Ihnen angenehm und sicher gestalten wollen, bitten wir Sie, die folgenden Regelungen zu beachten:


Aufsichtspersonal

Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Werden die Besucherordnung oder die Anweisungen des Aufsichtspersonals nicht befolgt, so kann den betreffenden Personen durch die Geschäftsführung oder deren Vertretung der weitere Aufenthalt im Haus untersagt werden.


Eintrittskarten

Das Theater darf nur mit gültigen Eintrittskarten betreten werden. Am Veranstaltungsabend werden die Besucher im eigenen Interesse gebeten, die Eintrittskarte gut zu verwahren. Das Ordnungspersonal ist jederzeit berechtigt, sich die Eintrittskarte zeigen zu lassen. Gekaufte Karten werden n i c h t zurückgenommen. Bei Kartenverfall ist eine Ersatzleistung ausgeschlossen.

Muss eine angekündigte Veranstaltung ausfallen oder innerhalb der ersten zwei Drittel der Aufführung abgebrochen werden, wird der Besucher durch eine Ersatzvorstellung entschädigt. Besetzungs- und Programmänderungen berechtigen nicht zur Rückgabe der Eintrittskarten. Nur zum Umtausch. Bei Vorstellungsänderungen gegenüber dem veröffentlichten Spielplan, Abbruch innerhalb des letzten Drittels der Veranstaltung, Änderungen der angekündigten Besetzungen, bei Versäumnis der Veranstaltung durch den Besucher oder durch sein verspätetes Eintreffen besteht kein Anspruch auf Ersatz. Bei Behördlicher Auflagen (z. B. Sturmwarnungen, Epidemien, Finanzkrisen) abgesagt oder abgebrochen, bekommt der Kartenkäufer/in keine Rückerstattung des Kartenpreises, da der Veranstalter den Grund der Absage nicht zu vertreten hat. Aus Kulanz können die Karten gegeben falls umgetauscht werden.

Einlass in den Theatersaal ist i.d.R. eine halbe Stunde vor Vorstellungsbeginn. Einzelne Besucher, die nach Beginn der Vorstellung eintreffen, dürfen nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals den Zuschauerraum betreten. Gegebenenfalls ist der Einlass erst in der Pause möglich. Gruppen dürfen bei Eintreffen nach Vorstellungsbeginn erst nach der Pause in den Saal. Für zu spät kommende Besucher erlischt der Anspruch auf die im Kartenausdruck angegebene Platzreservierung. Austauschplätze werden, soweit vorhanden, angeboten. 


Abgabe der Garderobe und des Gepäcks

Die Besucher haben die Pflicht, ihre Garderobe an der Besuchergarderobe abzugeben. Mäntel und Jacken dürfen aufgrund Feuerschutzbestimmungen und bauamtlicher Verordnung nicht im Theatersaal über die Stühle gehängt oder unter den Stühlen platziert werden. Die Aufbewahrung an der Garderobe erfolgt gegen eine Gebühr von 1,00 €. Mit der Abgabe Ihrer Stücke ist folgendes vereinbart:
Der Garderobeninhaber nimmt die Stücke (als solche gelten auch Taschen und Schirme, nicht aber Geld, Wertsachen und Gegenstände, die sich in den Stücken befinden) gegen Ausgabe einer Garderobenmarke für die Öffnungszeit der Garderobe in Aufbewahrung. Die Aushändigung der abgegebenen Stücke erfolgt nur gegen Rückgabe der Garderobenmarke an denjenigen, der die Garderobenmarke vorlegt, ohne dass dessen Berechtigung für die Entgegennahme der Stücke zu prüfen ist. Die Aufbewahrung endet mit Rückgabe der Stücke, spätestens mit der Schließung der Garderobe oder Dienstbeendigung des Personals. Etwaige Beanstandungen sind unverzüglich nach Aushändigung der Stücke dem Garderobeninhaber oder Garderobenpersonal anzuzeigen. Das Theater haftet für Verlust, Verwechslung oder Beschädigung der abgegebenen und nach den vorstehend genannten Bedingungen aufbewahrten Stücke im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit


Fluchtwege

Im Theatersaal sind die Notausgänge mit leuchtenden, grünen Notausgangs-Schildern gekennzeichnet. Die Gänge dorthin sind Fluchtwege und als solche freizuhalten.

Im Theater und im Foyer ist der Verzehr von mitgeführten Speisen und Getränken grundsätzlich nicht gestattet.


Rauchen

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ist das Rauchen im gesamten Theater grundsätzlich untersagt.


Bild – oder Tonaufzeichnungen

dürfen ohne Genehmigung der Theaterleitung aus urheber – und leistungsrechtlichen Gründen im Zuschauerraum nicht vorgenommen werden. Bei Zuwiderhandlungen werden die Geräte und Aufzeichnungen bis zur rechtlichen Klärung der Folgen eingezogen.

Die Theaterleitung bittet sie um Verständnis für diese Regelungen und wünscht Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.